Christian Bärthel
Ludwig-Jahn-Straße 5
07580 Ronneburg
*
Bundesverfassungsgericht
Postfach 1771
76006 Karlsruhe
Ronneburg, 03.01.2024
Verfassungsbeschwerde gegen die Christenverfolgung durch BRD-Organe
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst einmal wünsche ich Ihnen ein gesegnetes neues Jahr! Einige Entscheidungen aus Ihrem Hause sind für mich fragwürdig. Wer einen Freispruch für eine Bestrafung im Sinne von Artikel 103 (3) GG hält und dadurch einen Mörder davonkommen lässt, kann nicht ganz richtig liegen.
Auch wenn ich Zweifel an Ihrer Treue zum Grundgesetz habe, wende ich mich dennoch an Sie. Denn erst wenn der Instanzenweg durchschritten wurde und keine andere Abhilfe mehr möglich ist, greift das Widerstandsrecht aus Artikel 20 (4) GG. Volkes Wille könnte dann alle hinwegfegen, die es unternehmen in Deutschland die grundgesetzlich garantierte Ordnung zu beseitigen. Darin würde sich dann auch das Schriftwort erfüllen „Er stürzt die Mächtigen vom Thron und erhöht die Niedrigen.“ (Lukas 1: 52)
Beim Lesen des Beschlusses vom OLG Jena vom 12.12.2023 zur Ablehnung der Revision kam mir der Gedanke, dass dem eine politisch motivierte Indoktrination zugrunde liegt, er bodenlose Unterstellungen enthält und überhaupt unsachlich ist. Meine vorgebrachten Revisionsgründe (siehe Brief vom 29.04.2023) werden einfach ignoriert und die Bestimmungen des Grundgesetzes werden in der Verurteilung für mein Bekenntnis sowieso außer Acht gelassen.
Zu Fall 1: In Joel 3: 1 heißt es „Und danach wird es geschehen, daß ich meinen Geist ausgießen werde über alles Fleisch. Und eure Söhne und eure Töchter werden weissagen, eure Greise werden Träume haben, eure jungen Männer werden Gesichte (=Visionen) sehen.“ In Sprüche 29: 18 steht geschrieben „Wenn keine Offenbarung (keine Vision) da ist, verwildert ein Volk; aber wohl ihm, wenn es das Gesetz beachtet!“ Und in Jakobus 1: 5 wird uns gesagt „Wenn jemand von euch Weisheit mangelt, so bitte er Gott, der allen willig gibt und keine Vorwürfe macht, und sie wird ihm gegeben werden.“ – Siehe auch 1. Korinther 12 bis 14!
Visionen sind also ein biblisch begründetes Glaubensgut und als Bestandteil eines unverletzlichen religiösen Bekenntnisses im Sinne von Artikel 3 und 4 GG zu betrachten. Nun wurde ich aber für dieses mein religiöses Bekenntnis verurteilt und dadurch verletzten die Gerichte meine benannten Grundrechte. Offenbar trieb sie ihr eigener Unglaube zur Ablehnung der Möglichkeit derartiger Visionen.
Dabei dürfte die Wiedergabe einer Vision lediglich als subjektive Wahrnehmung betrachtet werden, nicht jedoch als objektive Tatsachenbehauptung. Damit aber entfällt die Verurteilungsgrundlage. Auch nach kirchlicher Einordnung gelten Visionen zunächst als Privatoffenbarung, können also für sich keinen allgemeinen Lehrsatz darstellen.
Was die Deutung der Vision betrifft, so wird darin auch die als Offenkundigkeit bekannte Sichtweise benannt. Nun hat Ihr Gericht einmal festgestellt, dass bei mehreren Deutungsmöglichkeiten zu Gunsten eines Angeklagten auch die von vielleicht nur einer Minderheit angenommene Deutung bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden muss.
In meinem Fall gibt es nicht nur die Deutungsmöglichkeit bzgl. der Vergasungen, mit den Worten „Es gab sie, nur Gott zeigte sie mir nicht“ benannte ich sie sogar. Auch dadurch ist im Zusammenhang mit der Vision der Straftatbestand der Leugnung nicht erfüllt. Zudem nehme ich an, dass sogar eine Mehrheit der Deutschen von der Tatsache der Vergasungen überzeugt ist.
Zu Fall 2: Als seit nunmehr über 30 Jahren tätiger Evangelist ist es meine Aufgabe das Erlösungswerk durch das vollkommene Opfer Jesu am Kreuz auf Golgatha zu verkündigen und kann mit dem Apostel Paulus sagen „Denn die Juden fordern Zeichen, und die Griechen fragen nach Weisheit, wir aber predigen den gekreuzigten Christus, den Juden ein Ärgernis und den Griechen eine Torheit; denen aber, die berufen sind, Juden und Griechen, predigen wir Christus als Gottes Kraft und Gottes Weisheit.“ (1. Korinther 1: 22 bis 24)
Dies war auch meine Intention der Rede zur Demo am 09.11.2019 in Bielefeld – sie liegt bei. Mir ging es darum das Erlösungswerk Jesu Christi in den Mittelpunkt zu rücken und gleichzeitig aufzuzeigen, wie fatal es ist, dies und damit IHN als HERRN zu verwerfen.
Auf biblischer Grundlage, ausgehend von Johannes 11: 49-53, stellte ich gegenüber: einer starbt für das Volk, da sein vollkommenes Opfer jedoch von Juden nicht als Heilsgeschehen angenommen wurde, folgerten sie – wie furchtbar – dass ihr ganzes Volk sterben müsse und brachte Zitate aus öffentlich zugänglichen Quellen, die diese Ersetzung belegen.
Über die Zeit des Nationalsozialismus sprach ich gar nicht, kann also in meiner Rede auch gar kein Geschehen daraus geleugnet haben. Dass die religiöse Bedeutung ihres Volkes als Opfer zur späteren Verschärfung des § 130 StGB beitrug ist eine mögliche Spekulation, stellt aber ja deren Verfolgung und Ermordung in der NS-Zeit überhaupt nicht in Abrede.
Durch die Verurteilung wurde ich in meinen Grundrechten aus Artikel 3 und 4 GG verletzt.
Zu Fall 3: Da hab ich im Wissen darum, dass kein Außenstehender die herumlaufenden maskierten Leute erkennen wird, eine Dokumentation aus dem Bereich der Zeitgeschichte geteilt. Die in größerer Entfernung durchs Bild laufenden Personen sind dabei nur Beiwerk und nicht Hauptgegenstand des Geschehens. Damit liegt kein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vor.
Durch das Urteil wurde aber mein Grundrecht aus Artikel 5 GG auf freie Berichterstattung verletzt.
Antrag: Nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Urteils gegen mich beschließen Sie bitte deren Aufhebung und teilen Sie mir sowie dem betreffenden Gericht Ihre Entscheidung mit! Alle entstandenen Kosten sollte zudem die ‚Staatskasse‘ tragen.
Inzwischen bekam ich nach langer Zeit im Zusammenhang mit den Verfahren beschlagnahmte Dinge wieder. Von daher erübrigt sich der diesbezügliche Antrag aus meiner Revisionsbegründung.
Mahnung: Ernstlich sollten Sie folgende Bibelworte bedenken: „Wer aber unterrichtet wird im Wort, der gebe dem, der ihn unterrichtet, Anteil an allem Guten. Irret euch nicht! Gott lässt sich nicht spotten. Denn was der Mensch sät, das wird er ernten. Wer auf sein Fleisch sät, der wird von dem Fleisch das Verderben ernten; wer aber auf den Geist sät, der wird von dem Geist das ewige Leben ernten. Laßt uns aber Gutes tun und nicht müde werden; denn zu seiner Zeit werden wir auch ernten, wenn wir nicht nachlassen. Darum, solange wir noch Zeit haben, laßt uns Gutes tun an jedermann, allermeist aber an des Glaubens Genossen“ (Galater 6: 6 bis 10)
Gott segne Sie dazu die rechte Entscheidung zu treffen! In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüßen aus Thüringen,
Christian Bärthel
Anlagen: Verfahrensdokumente (soweit vorhanden)
Christian Bärthel
Ludwig-Jahn-Str. 5
07580 Ronneburg
*
Landgericht Gera
Revision ans OLG
zur Niederschrift
29.04.2023
Revisionsbegründung Aktenzeichen 5 Ns 171 Js 12717/19
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen das mir am 14.04.2023 zugestellte Unrechtsurteil begründe ich die Revision wie folgt:
Wer an dem Urteil gegen mich festhält ist ein Verfassungsfeind und gehört auf die Anklagebank!
Gegen alle bisher daran Beteiligten wird hiermit wegen Rechtsbeugung sowie aller anderen infrage kommenden Straftatbestände Anzeige erstattet verbunden mit der Bitte um entsprechende Weiterleitung!
Der vorsitzende Richter am Landgericht hat in drei Punkten während des Verfahrens gelogen:
1. Es wollte meine Tätigkeit als Evangelist nicht in Anführungszeichen setzen und tat dies dennoch.
2. Er wollte nicht von einer vermeintlichen bzw. angeblichen Vision sprechen und tat dies trotzdem.
3. Er wollte im Urteil eine Entscheidung zur Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände – die übrigens gar nichts mit dem Verfahren zu tun haben – bekanntgeben, tat dies jedoch nicht.
Bereits in der ersten Verhandlung am Landgericht erklärte der vorsitzende „Richter“, dass die Sache sowieso beim OLG landen wird. Entsprechend finden sich keine meiner entlastenden Ausführungen im Urteil. Er will sich offenbar dem politischen Ärger entziehen und schiebt die Verantwortung – für einen nach der Rechtslage selbstverständlich zu erfolgenden Freispruch – von sich weg.
Zu Fall 1: Eine Vision ist eine subjektive Wahrnehmung und kann damit gar keine objektive Tatsachenbehauptung sein, mithin ist diese gar nicht als Meinungsäußerung zu bewerten, sondern fällt unter den Schutzbereich von Artikel 3 und 4 des Grundgesetzes. Die Mitteilung darüber ist also als Bestandteil des unverletzlichen religiösen Bekenntnisses zu sehen und dafür darf man nicht benachteiligt – auch nicht strafrechtlich verfolgt – werden!
Zudem ist es absurd dafür verurteilt zu werden, dass Gott mir in einer Vision etwas nicht zeigte und ich in meinen Deutungsmöglichkeiten sogar die offiziell gewünschte Möglichkeit aufliste. Die Argumentation des Gerichtes, ich hätte diese Deutung nur mitgeliefert um nicht verurteilt werden zu können und müsse trotzdem verurteilt werden ist so absurd, als würde man sagen, dass ein Autofahrer zwar die Geschwindigkeit nicht überschritten hat, jedoch dennoch wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt wird, da er nur deshalb langsamer gefahren ist, um nicht verurteilt werden zu können. Das geht aber bei vernünftiger Anwendung des Gesetzes nicht.
Die im Urteil aufgeführten politischen Verurteilungsgründe stehen zudem außerhalb des Rechts!
Zu Fall 2: Hier werden vom Gericht biblische Aussage, Zitate aus jüdischen Quellen und aus Zeitungen einfach durch die Behauptung „theologisch-wissenschaftlich verbrämt“ herabgewürdigt um eine Verurteilungsgrundlage herbeizufabulieren. Zudem wird bezweifelt, dass ich Schlussfolgerungen aus den Zitaten ziehen bzw. diese darlegen dürfe. Das ist ein unzulässiger Eingriff in die wissenschaftliche Forschung und die Freiheit erkannte religiös bedingte Zusammenhänge aufzuzeigen.
Es ist bei nüchterner Betrachtung meiner Rede klar, dass es mir als berufenem Evangelisten darum ging die Erlösung durch das Opfer unseres HERRN JESUS CHRISTUS groß zu machen und gleichzeitig aufzuzeigen, was passiert wenn dieses Erlösungswerk abgelehnt wird.
Das Gericht erwähnt unter dem Punkt eine „Theologie NACH Auschwitz“ – ich sprach über eine Theologie VOR Auschwitz und überhaupt nicht über die nationalsozialistische Zeit.
Ich habe sauber nachgewiesen, warum für jüdisch-religiöse Menschen ihre Opfer so wichtig sind, und in dem Zusammenhang – dies ist meine Aufgabe als Evangelist – auf das vollkommene Erlösungswerk des HERRN JESUS CHRISTUS verwiesen. Darin liegt unser Heil!
Gedanke – Geschehen – Gesetz:
Zunächst war der Gedanke – nachdem Jesu Opfer nicht angenommen wurde – dass das ganze Volk umkomme, siehe Johannes 11: 49 – 53! Darüber sprach ich als geistige Grundlage zur späteren Verschärfung des § 130 StGB – da ihnen das Opfer aus religiösen Gründen so wichtig ist wie jüdische Zitate belegen. Das hab ich mir nicht ausgedacht, sondern mit Quellen belegt.
Dann kam das Geschehen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus – welches ich weder geleugnet noch gebilligt oder verharmlost haben kann, da ich darüber überhaupt nicht sprach.
Später kam das Gesetz, welches sich auf die Ereignisse in der NS-Zeit bezieht und nicht auf die religiösen Vorstellungen VOR dieser Zeit – darüber aber sprach ich.
Es ist legitim anzunehmen, dass Juden das Opfer ihres Volkes von großer Bedeutung ist.
Die religiöse Deutung von Gesetzen kann keine Straftat sein, auch hier bin ich also freizusprechen! Die Zuhörer haben zudem sehrwohl verstanden, dass ich über die religiöse Bedeutung von Opfern sprach – ich hab ja aus religiösen Werken zitiert – und gar nicht über das Geschehen der NS-Zeit.
Zu Fall 3: Dazu führte ich bereits im Vorfeld – gegenüber dem Amtsgericht am 13.10.2021 – aus: „Das Video stammt nicht von mir. Es fand sich vor dem Teilen im Telegram-Kanal bereits woanders und man kann die Personen nicht erkennen, da sie zum Einen offenbar von größerer Entfernung aus gefilmt wurden und zum Anderen alle Mund-Nase-Bedeckungen tragen.“
Entgegen der Auffassung des Gerichtes sehe ich die Vorgänge im Video als eine Dokumentation der Zeitgeschichte gemäß Kunsturherbergesetz § 23 (1) Punkt 1 und die – zudem nicht zu erkennenden – Personen als Beiwerk gemäß KunstUrhG § 23 (1) Punkt 2 an. Mithin war also das Teilen der Aufnahme nicht strafbar. Hier überwiegt das öffentliche Interesse, zumal die Betroffenen nicht wirklich meine Verurteilung anstreben. Diese haben aufgrund des Einflusses der Marktleiterin nach § 201a StGB – wobei der Globus-Markt kein höchstpersönlicher Lebensbereich ist – Anzeige erstattet und dann erneut auf Drängen des einbestellenden Staatsschutzes Strafantrag gestellt. Schon dieses Vorgehen ist äußerst fragwürdig, da eine Mitteilung, dass die Anzeige nicht zielführend ist, genügt hätte. Hier bestand offenbar eine Verfolgungsabsicht eines Mitarbeiters des Staatsschutzes mir gegenüber. Zu meinen Gunsten könnte auch einfach § 17 StGB (Verbotsirrtum) Anwendung finden, da ich in der bloßen Weiterleitung des Filmes keinerlei Unrecht sehe. Wie gesagt: Eine Persönlichkeitsverletzung ist für mich nicht erkennbar.
Es wird beantragt, das Urteil aufzuheben, mich freizusprechen und zu veranlassen, dass die mir im Zusammenhang mit den Verfahren weggenommenen Dinge – die zudem gar nichts mit den drei Fällen zu tun haben – wieder herauszugeben sind.
Mit freundlichen Grüßen
~
Ergänzung: Nach Niederschrift der Revionsbegründung bekam ich inzwischen von der Staatsanwaltschaft nach Jahren drei Computer und andere Technik zurück. Den PC übergab ich dem Eigentümer, zwei Klapprechner verblieben bei mir.
Wiederholt werden Eltern, die ihre Kinder aufgrund ihres Glaubens nicht impfen lassen wollen, mit Bußgeldverfahren überzogen. Da ich um Hilfe bei der Beantwortung im Anhörungsverfahren gebeten wurde, hier ein Vordruck, den betroffene Glaubensgeschwister nutzen können. Mit herzlichen Grüßen und Segenswünschen aus Thüringen, Euer Christian
Ihr Lieben,
die Berufungsverhandlung gegen das Urteil des Amtsgerichts Gera findet am Mittwoch, 21.12.2022 ab 9 Uhr am Landgericht Gera, Sitzungssaal H2-104, 1. OG Haus 2, Schloßstraße 26 / Amthorstraße 1, 07545 Gera statt, die Fortsetzung der Hauptverhandlung wurde bestimmt auf Donnerstag, 12.01.2023 ab 9:30 Uhr, Sitzungssaal H2-007, EG Haus 2, Schloßstraße 26 / Amthorstraße 1, 07545 Gera.
Worum es geht seht ihr auf der Seite https://donnerruf.wordpress.com/ – von den ursprünglich 7 Anklagepunkten sind nach Einstellung von 4 Verfahren noch 3 Sachen übrig: die Vision, die Ersatzopferlehre und das Globusvideo. Trotz des von Staatsanwalt Knoblauch beantragten und von Richter Pisczan genau so gesprochenen Urteils in Höhe von 150 Tagessätzen hat neben mir auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Die Auftraggeber meiner Verfolgung wünschen sich offenbar eine höhere Verurteilung.
Über Prozessbeobachter bei den öffentlichen Verhandlungen würde ich mich sehr freuen. Kommt dazu bitte rechtzeitig, da mit zweifachen Einlasskontrollen gerechnet werden muss! Sollte es Änderungen geben, teile ich diese rechtzeitig auf der genannten Seite mit.
Mit Sprüche 28: 5 „Böse Leute verstehen nichts vom Recht; die aber nach dem HERRN fragen, verstehen alles.“, Jesaja 5: 22 und 23 „Weh denen, die Helden sind, Wein zu saufen, und wackere Männer, starkes Getränk zu mischen, die den Schuldigen gerecht sprechen für Geschenke und das Recht nehmen denen, die im Recht sind!“, Jesaja 29: 20 und 21 „Denn es wird ein Ende haben mit den Tyrannen und mit den Spöttern aus sein, und es werden vertilgt werden alle, die darauf aus sind, Unheil anzurichten, welche die Leute schuldig sprechen vor Gericht und stellen dem nach, der sie zurechtweist im Tor, und beugen durch Lügen das Recht des Unschuldigen.“ sowie Jesaja 32: 6 bis 8 „Denn ein Narr redet Narrheit, und sein Herz sinnt auf Unheil, dass er Ruchloses anrichte und rede über den HERRN lauter Trug; dadurch lässt er hungrig die hungrigen Seelen und wehrt den Durstigen das Trinken. Und des Betrügers Waffen sind böse, er sinnt auf Tücke, um die Elenden zu verderben mit falschen Worten, auch wenn der Arme sein Recht vertritt. Aber der Edle hat edle Gedanken und beharrt bei Edlem.“ die herzlichsten Segenswünsche aus Ronneburg/ Thüringen, Euer Christian Bärthel – Evangelist –
Ihr Lieben,
bereits zweimal wurde aus verschiedenen Gründen die Verhandlung gegen mich verschoben, nun steht der Termin vor dem Amtsgericht für Montag, den 30.05.2022 ab 9 Uhr, Sitzungssaal H2-111, 1. OG im Haus 2, Schloßstraße 26 / Amthorstraße 1, 07545 Gera, fest.
Wer als Prozessbeobachter dabei sein möchte, was von meiner Seite her wünschenswert ist, sollte möglichst aufgrund der mehrfachen Kontrollen eine halbe Stunde vorher da sein.
Offen gesagt: Hätten wir Religionsfreiheit in Deutschland wären die Verfahren gegen mich undenkbar. Einige Freunde, denen ich die Anklagen darlegte, sehen in den Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft entweder Verbrecher oder Geistesgestörte am Werk. Ich selbst sehe eine klar erkennbare gesinnungsterroristische Absicht hier offenbar eine politisch gewünschte Verfolgung gegen mich durchzuziehen und verletze diese auch noch so sehr das Grundgesetz.
Aufgrund einer Vision, einer theologischen Betrachtung, einer bibeltreuen Predigt, für Totengedenken etc. überhaupt angeklagt zu werden ist mehr als abenteuerlich und damit schadet die BRD international ihrem Ansehen – darüber haben sie entweder nicht nachgedacht oder sie nehmen es in Kauf.
Worum es im Einzelnen geht ist aus den Beiträgen auf meiner Seite https://donnerruf.wordpress.com ersichtlich. Täglich neue Meldungen sind im Kanal bei Telegram zu finden: https://t.me/donnerruf_wordpress_com – bitte möglichst abonnieren, ist alles kostenfrei!
Gott gab mir bezüglich der Verfahren gegen mich folgendes Wort: „Keiner Waffe, die gegen dich geschmiedet wird, soll es gelingen; und jede Zunge, die vor Gericht gegen dich aufsteht, wirst du schuldig sprechen. Das ist das Erbteil der Knechte des HERRN und ihre Gerechtigkeit von mir her, spricht der HERR.“ (Jesaja 54: 17)
In diesem Sinne gehe ich voller Gewissheit in die Verhandlungen und grüße Euch mit den herzlichsten Segenswünschen aus Ronneburg/Thüringen, Euer Christian Bärthel – Evangelist –
Ihr Lieben,
im Oktober 2021 sollte am Amtsgericht Gera eine Gerichtsverhandlung über eine Vision und meine theologische Abhandlung über Ersatzopferlehren stattfinden – siehe dazu auch die verlinkten Texte in dem Beitrag: https://donnerruf.wordpress.com/2021/09/30/gerichtsverhandlung-am-19-10-2021/ – es kam jedoch nicht dazu, da mein Anwalt den Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnte. Gründe dafür lieferte der Richter bereits vor Eröffnung der Verhandlung genug. Der für die Entscheidung über den Antrag zuständige Richter wollte jedoch die Handschrift meines Anwaltes offenbar nicht lesen können und so wurde der Befangenheitsantrag als unbegründet abgelehnt.
Nun soll es am Dienstag, 08.02.2022 ab 13 Uhr zur Verhandlung kommen, wiederum im Sitzungssaal H2-106, 1. OG Haus 2, Schloßstraße 26 / Amthorstraße 1, 07545 Gera. Es wird empfohlen mindestens eine halbe Stunde vorher da zu sein, da es Kontrollen gibt und Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete und höchstwahrscheinlich wieder Maskenzwang während der ganzen Verhandlung. Eigentlich nicht zumutbar, wer dennoch – da die Verhandlung öffentlich ist – diese Strapazen auf sich nehmen will, kann gern dem Inquisitionsprozess beiwohnen.
Interessant ist, dass der zuständige Richter beim letzten Termin nichts von der weiteren Anklage (die inzwischen von ihm zugelassen wurde) wusste, obwohl sie mir wenige Tage zuvor unter einem Begleitschreiben mit seinem Namen zuging und ich unter dem Datum 13.10.2021 folgende Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens ans Amtsgericht Gera schickte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhielt ich die für die Staatsanwaltschaft beschämende Anklageschrift und denke, um möglichst Schaden im Ansehen Deutschlands zu vermeiden, sollte kein Hauptverfahren eröffnet sondern die Anklage zurückgewiesen werden. Im Einzelnen:
Zu Fall 1: Natürlich wurde der Gottesdienst vom 20.12.2020 rechtzeitig vorher bei der zuständigen Versammlungsbehörde, also dem Landratsamt Greiz, angemeldet und von dort auch als solches akzeptiert. Wie beabsichtigt wurden christliche Weihnachtslieder gesungen, gebetet, Texte aus der Bibel vorgetragen und darüber gepredigt, wobei mir da die Treue zur Heiligen Schrift besonders wichtig ist, auch in Bezug zu gegenwärtigen Geschehnissen, die ich als berufener Evangelist im Lichte des Wortes Gottes einordne. Dies ist Aufgabe der Verkündigung.
Nach dem Gottesdienst erklärte die Polizei – laut Pressebericht der OTZ – dass es keine Vorkommnisse gab. Es lief also alles wie beabsichtigt biblisch korrekt ab.
Im Zusammenhang mit dem Gottesdienst bitte ich auch den beigefügten Schriftwechsel vom 16.12.2020 mit Frau Grimm vom Landratsamt Greiz – Ordnungsamt – zu beachten!
Zu Fall 2: Am 18.01.2021 beteiligte ich mich an der nicht von mir initiierten Kranzniederlegung in Hohenleuben und sprach spontan vor Ort einige Worte zu den Beteiligten – ohne Außenwirkung. Da mir zuvor telefonisch mitgeteilt wurde, um was es geht, habe ich mich kurzfristig entschieden hinzufahren und nahm anlassbezogen die passende Flagge mit.
Zu Fall 3: Auch hier – am 14.03.2021 – nahm ich kurzentschlossen an einem nicht von mir initiierten Gedenken an Verstorbene auf dem Südfriedhof in Gera teil. Eine Flagge hatte ich nicht dabei. Die Deutsche Reichshymne wurde bei der Gelegenheit nicht gesungen.
Zu Fall 4: Das Video stammt nicht von mir. Es fand sich vor dem Teilen im Telegram-Kanal bereits woanders und man kann die Personen nicht erkennen, da sie zum Einen offenbar von größerer Entfernung aus gefilmt wurden und zum Anderen alle Mund-Nase-Bedeckungen tragen.
Zu Fall 5: Auch dies ist nur ein geteilter Beitrag und er soll offenbar die Stigmatisierung und Stimmungsmache von Mainstreammedien gegen sogenannte „Corona-Leugner“ und „Reichsbürger“ aufzeigen und die Leser sensibilisieren durch Austausch der Begriffe. Gerade wenn dann dort eine einstmals stark verfolgte Gruppe benannt wird sollte dies zum Nachdenken über derartige allgegenwärtige Schlagzeilen anregen. Juden werden dadurch überhaupt nicht verächtlich gemacht, vielmehr zeigt es auf, dass andere Gruppen – hier die benannten „Corona-Leugner“ und „Reichsbürger“ – angefeindet werden.
Es wird beantragt, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, die Anklage zurückzuweisen und zu veranlassen, dass mir die beschlagnahmten Gegenstände herauszugeben sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Bärthel
~
Aufgrund der neuen Ladung schrieb ich am 31.01.2022 ans Thüringer Oberlandesgericht in Jena – bisher unbeantwortet – Folgendes: Beschwerde und Antrag auf Eilentscheidung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Beschwerde gegen die 3-G-Regelung als Voraussetzung zum Betreten des Justizzentrums Gera ein und beantrage diese umgehend aufzuheben.
Begründung:
Gerichte sind Teil der Grundversorgung – wie Supermärkte, Apotheken, Gottesdienste etc. – da darf eine solche ausgrenzende Regelung nicht angewandt werden!
Eine 3-G-Regelung beeinträchtigt die Möglichkeit der Bestreitung des Rechtsweges bei Personen, die Bedenken sowohl bezüglich Impfungen als auch in Bezug zu Tests haben. Der Rechtsweg muss aber allen Betroffenen – unabhängig vom Impfstatus und der Testbereitschaft – möglich sein!
Die Öffentlichkeit – als Kontrollorgan der Gerichte – bleibt aufgrund der 3-G-Regelung in Teilen ausgeschlossen. Dies sollte jedoch in einem Rechtsstaat nicht zugelassen werden!
Ein weiterer Beschwerdepunkt:
In den Besucherinformationen (siehe Rückseite!) wird die gesetzlich geregelte Möglichkeit zur Befreiung von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht erwähnt.
Zudem hörte ich, dass schon Betroffene eines anderen Gerichtes in Thüringen nicht zu ihrer eigenen Verhandlung gelassen wurden trotz ärztlichem Attest. Dies ist so nicht akzeptabel!
Dadurch werden gesundheitlich beeinträchtigte Personen – und ich gehöre nach fachärztlicher Diagnose dazu – abgeschreckt. Hier müssen dringend die Besucherinformationen nachgebessert werden! Bitte veranlassen Sie die entsprechende Anpassung an die geltende Verordnung!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Bärthel
– Evangelist –
PS: Bitte beachten Sie auch die Rechtsfolgen, die sich aus beiliegender Schutzschrift ergeben!
~
Nun bin ich gespannt, was am Dienstag passiert. Betet nach Möglichkeit für mich und dass sich die Systemvertreter nicht all zu sehr schuldig machen! Schließlich ist mit einem schweren Gericht Gottes all denen gegenüber zu rechnen, die sich gegen SEIN Wort und die SEINEN auflehnen.
Mit Römer 8: 33-39 „Wer will die Auserwählten Gottes beschuldigen? Gott ist hier, der gerecht macht. Wer will verdammen? Christus Jesus ist hier, der gestorben ist, ja mehr noch, der auch auferweckt ist, der zur Rechten Gottes ist und für uns eintritt. Wer will uns scheiden von der Liebe Christi? Trübsal oder Angst oder Verfolgung oder Hunger oder Blöße oder Gefahr oder Schwert? Wie geschrieben steht (Psalm 44,23): »Um deinetwillen werden wir getötet den ganzen Tag; wir sind geachtet wie Schlachtschafe.« Aber in dem allen überwinden wir weit durch den, der uns geliebt hat. Denn ich bin gewiss, dass weder Tod noch Leben, weder Engel noch Mächte noch Gewalten, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges, weder Hohes noch Tiefes noch irgendeine andere Kreatur uns scheiden kann von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserm Herrn.“ die herzlichsten Grüße und Segenswünsche aus Ronneburg/Thüringen, Euer Christian
Hier geht es in den Kanal bei Telegram: t.me/donnerruf_wordpress_com
Egal ob es den Arbeitsplatz betrifft oder sonstige Stätten, die einen als Ungeimpften rausschmeißen oder nicht reinlassen wollen – mit dem hier herunterladbaren Blatt, auf dem jeder der mag nur noch seine Angaben eintragen muss, hast Du eine Waffe gegen den Rauswurf in der Hand. Steckt euch mehrere ausgefüllte Blätter ein und seht was für eine Wirkung diese Argumentation erzielt! Übergebt jeweils gern ein Blatt an den Verantwortlichen! Sollten Diskriminierer dennoch uneinsichtig sein, so notiert deren Angaben bzw. die der von ihnen hinzugezogenen Kräfte und leitet dann entsprechende Schritte ein! Also bei drohender Entlassung – Kündigungsschutzklage; bei Rauswurf aus einem Geschäft/ einer Lokalität etc. – Anzeige wegen unzulässiger Benachteiligung/ Diskriminierung, Nötigung usw.; bei Nichtdurchsetzung Deiner Grundrechte seitens der Polizei – Dienstaufsichtsbeschwerde etc. Lasst also bitte jeweils unbedingt den Worten Taten folgen!
Wer will aber schon wegen unzulässiger Diskriminierung ein Verfahren an den Hals bekommen? Also vertraut auf die Wirkung des Wortes und nutzt die Schutzschrift wenn ihr euch eins damit machen könnt!
Verinnerlicht die Argumentation des Blattes und beharrt auf eurem guten Recht!
Gott gebe euch dazu die nötige Kraft und Weisheit im Vorgehen und segne Euch! Möget ihr in Geduld und Liebe die Festungen des Feindes überwinden und das Land zurückgewinnen! Herzlichst, Euer Christian
> Hier öffnen bzw. herunterladen als bearbeitbares Dokument:
> Hier öffnen bzw. herunterladen als PDF-Dokument:
Ihr Lieben,
bereits Anfang Juni 2021 bekam ich eine Ladung vom Amtsgericht Gera zur Verhandlung am Dienstag, den 19.10.2021, 14:30 Uhr, Sitzungssaal H2-106, 1. OG Haus 2, Schloßstraße 26 / Amthorstraße 1, 07545 Gera.
In den beiden Strafverfahren gegen mich wegen vermeintlicher Volksverhetzung wird über zwei Dinge verhandelt: 1. Eine mir von Gott gegebene Vision über Geschehnisse im 20. Jahrhundert, siehe: https://donnerruf.wordpress.com/2020/05/09/einspruch-gegen-strafbefehl-2/
und 2. Meine theologische Abhandlung über Ersatzopferlehren und deren Auswirkungen, siehe: https://donnerruf.wordpress.com/2021/01/22/religiose-deutung-als-straftatbestand/
Da die Verhandlung öffentlich ist, kann jeder selbst die moderne Form der Inquisition erleben. Macht euch bitte ein Bild darüber, was hierzulande los ist und kommt als Prozessbeobachter!
Stand im Bielefeld-Verfahren
Bis heute habe ich trotz Überweisung der Forderung, womit die angedrohte Haft abgewendet sein dürfte, keine schriftliche Bestätigung darüber erhalten, dass die Sache erledigt ist.
Ganz herzlich danke ich allen Unterstützern, die nicht zulassen wollten, dass ich aufgrund meiner geäußerten Glaubensüberzeugungen im Rahmen einer Geburtstagsdemo für Ursula Haverbeck ins Gefängnis gehen muss. Von der Solidarität unter meinen Landsleuten war ich überwältigt.
Hausdurchsuchung am 07.07.2021
Unter dem Vorwand herausfinden zu wollen, welche Rolle ich bei der Kranzniederlegung an einem Denkmal in Hohenleuben am 18.01.2021 und von Blumenschmuck am 14.03.2021 auf dem Südfriedhof in Gera spielte, wurde wieder mal eine Hausdurchsuchung bei mir durchgeführt und mir erneut die Computer, ein Smartphone, Speichermedien etc. weggenommen.
Es gäbe Andeutungen, dass der Zweck verfolgt wurde, an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken und dies sei von daher strafbar als Abhalten nicht angemeldeter Versammlungen.
Dies sehe ich völlig anders. Wenn eine geschlossene Gruppe im Andenken an Verstorbene an einem Denkmal oder an Gräbern Blumen niederlegt, ist dies – wie Beerdigungen – nicht anmeldepflichtig.
Auch wurde ich vorgeladen wegen unseres Gottesdienstes am 4. Advent – mittels meiner Seite kann man die Aufzeichnungen davon hören und einen Großteil sogar sehen, hier der Verweis dorthin: https://donnerruf.wordpress.com/2021/01/03/gottesdienst-am-20-12-2020/ sowie wegen eines nicht von mir stammenden Videos aus einem Einkaufszentrum und Zitaten von Schlagzeilen, wo jemand jeweils ein Wort ausgetauscht hat und dies zuvor mitteilte.
Der Vorladung folgte ich nicht. Einmal, weil man dazu nicht verpflichtet ist und da hier nur wieder jemand – wohl reichlich bezahlt mit Steuergeldern – irgend welche Fehler finden wollte, um mich verfolgen zu lassen. Bruder Branham sagte seinen Kritikern: Wenn ihr Fehler an mir finden wollt, wird der Teufel euch genug zeigen. — So erlebe ich es auch.
Manche sagen mir, das sei doch alles sinnlos und ich solle es doch sein lassen. Als ob ich mir die Verfolgung herausgesucht hätte. Der HERR JESUS CHRISTUS hat uns diese angekündigt: „Denkt an das Wort, das ich euch gesagt habe: Der Knecht ist nicht größer als sein Herr. Haben sie mich verfolgt, so werden sie auch euch verfolgen; haben sie mein Wort gehalten, so werden sie eures auch halten.“ (Joh. 15: 20) Wie sollte es dann anders sein? Hier erfüllt sich vor uns SEIN WORT! Darin kann ich in Gewissheit ruhen. In SEINEM Auftrag, geführt von SEINEM GEIST wirkend, Euer Bruder Christian
Hier geht es in den Donnerruf-Kanal bei Telegram: t.me/donnerruf_wordpress_com
Hilferuf
Ihr Lieben,
es war mir eine Herzensangelegenheit auf den beiden Geburtstags-Demonstrationen 2018 und 2019 für Ursula Haverbeck dabei zu sein und dort auch über die religiösen Hintergründe zu sprechen, die ich im Zusammenhang mit ihrer Verurteilung (zweieinhalb Jahre Haft im 90. Lebensjahr) erkannt habe. Niemals hätte ich gedacht für meine theologischen Erörterungen selbst verurteilt zu werden.
Nach klaren Bibelworten sprach ich darüber, dass Juden, die das Opfer Jesu nicht für sich in Anspruch nahmen, ihr eigenes Volk an die Stelle des Erlösers setzten und wie sich dies bis hin zu Verurteilungen in der Justiz auswirkt. Der dunklen Kabale gefiel jedoch nicht, dass ich diese Zusammenhänge ans Licht brachte und so ließ man mich verfolgen und schuldig sprechen.
In einem freiheitlichen Rechtsstaat wäre dies natürlich nicht möglich – da ist es jedem freigestellt welches Opfer er für sich in Anspruch nimmt – aber der immer weiter überhandnehmende Gesinnungsterror hat auch hier zugeschlagen und brachte mir 60 Tagessätze ein.
Wir sind natürlich gegen dieses Unrecht durch alle Instanzen gegangen – ohne Erfolg. Nun erhielt ich die Rechnung über 2.266,50 € und sie erwarten das Geld bis 13.08.2021, was mir natürlich nicht möglich ist, schließlich verhindert das System auch meine Berufstätigkeit.
Nun möchte ich Euch, meine Leser, um Unterstützung bitten. Jeweils 15 € bedeuten für mich einen Tag weniger Haft. Sollten sich 60 Spender finden, die jeweils 15 € überweisen wären die 900 € Geldstrafe beglichen und ich müsste gar nicht ins Gefängnis. Den restlichen Betrag würden sie dann versuchen durch Zwangsvollstreckung zu bekommen, aber der Knast wäre abgewendet.
Da mir die Commerzbank kürzlich – ohne die Gründe nennen zu wollen – das Konto gekündigt hat, musste ich ein neues Girokonto einrichten. Hier die Angaben: Kontoinhaber: Christian Bärthel, IBAN: DE08 1001 1001 2625 7090 63, BIC: NTSBDEB1XXX, Verwendungszweck: Tagessätze. Die eingehenden Beträge gehen dann – ohne die Unterstützer offen zu legen – an die Zahlstelle der Justiz. Ganz herzlich danke ich jedem, der mir hier hilft, von Herzen.
Wer mir lieber per Post etwas schicken möchte, kann dies an folgende Adresse tun: Christian Bärthel, Ludwig-Jahn-Straße 5, 07580 Ronneburg/Thüringen, Deutschland
Tiefergehende Hintergründe siehe: https://donnerruf.wordpress.com/2019/11/10/rede-zur-demo-am-09-11-2019-in-bielefeld/ und https://donnerruf.wordpress.com/2020/10/07/verfahren-in-bielefeld/
Dönerprozess
Da ich einer Zwangsbewerbung bei einer Döner-Produktion – die ich pflichtbewusst vornahm – christliche islamkritische Schriften beilegte, wurde ich 2018 vom Jobcenter sanktioniert. Dagegen hab ich nach abgelehntem Widerspruch geklagt, denn nach Artikel 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner religiösen Anschauungen benachteiligt werden und nach Artikel 4 ist die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich – demnach auch nicht sanktionierbar. Eigentlich, aber wir leben ja in der BRD. Nun wird darüber verhandelt.
Der Termin ist am Freitag, den 13.08.2021, 10 Uhr, Saal 307, Sozialgericht, Pauritzer Platz 1, 04600 Altenburg. Ich würde mich über Prozessbeobachter sehr freuen!
Weitere Hintergründe dazu: https://donnerruf.wordpress.com/2018/07/21/widerstand-gegen-entrechtung/ und https://donnerruf.wordpress.com/2018/07/14/diskriminierung-durch-muslime/
Betet bitte auch um viel Weisheit bei allen Beteiligten in dieser Angelegenheit! Vielen Dank!
Mit herzlichen Grüßen und Segenswünschen! Euer Christian
Durchbruch in Halle – der Protestzug läuft:
Überwiegend veröffentliche ich neue Beiträge – seit Juli 2020 nahezu täglich – im Donnerruf-Kanal bei Telegram, hier der Verweis dorthin: https://t.me/donnerruf_wordpress_com. Wenn ihr als Profilbild das Gipfelkreuz vom Alpspitz (im Fürstentum Liechtenstein) seht seid ihr richtig. Herzlichst, Euer Christian
Es wird immer verrückter in der BRD. Jetzt wirft mir die Staatsanwaltschaft Gera – wahrscheinlich unter dem Druck des Jüdischen Forums für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA) – sogar vor, Zitat: „In Ihrem Beitrag machten Sie theologisch verbrämte Ausführungen, mit denen Sie über die Herkunft und Bedeutung des Begriffs „Holocaust“ sinnierten.“ Dann folgen einzelne Aussagen meiner in Bielefeld am 09.11.2019 gehaltenen Rede – siehe:
https://donnerruf.wordpress.com/2019/11/10/rede-zur-demo-am-09-11-2019-in-bielefeld/
Mit meinen Ausführungen hätte ich den wirklichen Zweck des § 130 Abs. 3 StGB verharmlost. Über die im Strafgesetzbuch erwähnte Zeit sprach ich jedoch gar nicht. Mit Brief vom 19.01.2021 antwortete ich mittels Einspruch gegen den Strafbefehl dem Amtsgericht Gera wie folgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den mir am 16.01.2021 zugestellten Strafbefehl erhebe ich hiermit Einspruch.
Der Strafbefehl ist geradezu absurd. Die religiöse Deutung von Gesetzen kann keine Straftat darstellen. Als Evangelist sehe ich es geradezu als meine Aufgabe an, zeitgeschichtliche Ereignisse biblisch einzuordnen, dazu kann auch mal die theologische Auslegung zu einem Gesetz gehören.
Die jüdische Sichtweise entspricht dabei meiner Deutung, wie unter anderem aus den Worten von Schalom Ben-Chorin erkennbar ist: „Ist der leidende und am Kreuz sterbende Jesus nicht ein Gleichnis für sein ganzes Volk geworden, das, blutig gegeißelt, immer wieder am Kreuz des Judenhasses hing? Und ist die Osterbotschaft seiner Auferstehung nicht wiederum ein Gleichnis für das heute wieder aufstehende Israel geworden, das sich aus der tiefsten Erniedrigung und Schändung der dunkelsten zwölf Jahre des Holocaust zu neuer Gestalt erhebt?“ (Zitat aus seinem Buch „Von Angesicht zu Angesicht“ Seite 47).
Weder durch die Aussagen dieses jüdischen Gelehrten noch durch meine Worte werden unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlungen gebilligt, geleugnet oder verharmlost.
Betonen möchte ich dabei, dass ich in meiner mir vorgehaltenen Rede überhaupt nicht über Ereignisse während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft sprach. Schon allein dadurch kann der Straftatbestand des § 130 Absatz 3 von mir nicht erfüllt worden sein.
Der Strafbefehl ist entschieden zurückzuweisen! Dies wird hiermit beantragt.
Es gilt noch anzumerken – was ich für die Justiz absolut beschämend finde – dass ein Teil der mir vorgeworfenen Aussagen das Zitieren des ersten Absatz von Artikel 4 des Grundgesetzes ist.
Zur in der Sache vertiefenden Erkenntnisgewinnung lege ich meine theologische Betrachtung „Das vollkommene Opfer“ bei. Bitte studieren Sie diese mit einem offenen Herzen für die Wahrheit des Wortes Gottes, welche uns in dem HERRN JESUS CHRISTUS begegnet!
Bestätigen Sie mir bitte schriftlich den fristgemäßen Eingang meines Einspruchs!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Bärthel
– Evangelist –
~
Die erwähnte Schrift kann hier geöffnet bzw. runtergeladen werden:
Hier meine Rede vom 18.01.2021 über die Vorgeschichte zur Reichsgründung:
Das Denkmal, an dem wir zuvor einen Kranz niederlegten:



Da einzelne am Gedenken Beteiligte um den Verlust ihres Arbeitsplatzes fürchten – und das geht hierzulande ganz schnell – können die Gruppenfotos leider nicht veröffentlicht werden.
Hier zunächst, was die Systempresse (Ostthüringer Zeitung vom 21.12.2020) darüber berichtete:

Offenbar kenne ich also – zumindest was die Teilnehmer betrifft – wesentlich mehr Ronneburger als die Bürgermeisterin. Dass die Kirchen sich von der Verkündigung der biblischen Botschaft und dem Singen von christlichen Weihnachtsliedern distanzieren, zeigt, wo sie inzwischen angekommen sind.
In der Aufnahme des Gottesdienstes kann nun jeder selbst hören, was – nach etwa 15 Minuten Orgelvorspiel – gesagt wurde und welche zwölf Advents- und Christfestlieder wir sangen. Da die Tondatei nicht direkt auf der Seite eingefügt werden kann, hier der Verweis zur Möglichkeit sie herunterzuladen:
https://smile.amazon.de/clouddrive/share/oqC9Z3eTgZCuivg5FRmPNpRNkcWuRfPOnNK4TksqL72
Wer Telegram hat, kann die Aufzeichnung auch direkt dort hören:
https://t.me/donnerruf_wordpress_com/1566
Ein Großteil des Gottesdienstes wurde von Andreas gefilmt, bei Minute 36 beginnt im Video die Predigt:
Bitte hört alles aufmerksam! Ich sprach darüber wen wir aufnehmen sollen und wen nicht und über die bevorstehende größte Täuschung der Weltgeschichte. Die Textstellen waren Jesaja 7: 13 und 14; Jesaja 9: 1-6; Jesaja 11: 1 und 2; Lukas 2: 1-21; Johannes 1: 1-34; 1. Johannes 2: 15-25; 2. Johannes 6-11; Offenbarung 13: 15-18; 1. Thessalonicher 5: 1-11; 2. Thessalonicher 2: 1-12; Philipper 4: 4 sowie als Abschlußsegen 4. Mose 6: 24-26.
Die Liedtexte zum Mitsingen sind hier zu finden: https://donnerruf.wordpress.com/2020/12/04/weihnachten-lasst-sich-nicht-verbieten/
Ihr Lieben,
auf meiner Seite https://donnerruf.wordpress.com und mit gleichlautenden Flugblättern lade ich für Sonntag – den 4. Advent – zum Gottesdienst um 14 Uhr im Freien (auf dem Marktplatz in Ronneburg) zum gemeinsamen Advents- und Christfestliedersingen mit Verkündigung der frohen Botschaft – ohne Maulkorb – ein. Dies rief nun den sogenannten Staatsschutz auf den Plan.
Statt vom Landratsamt, die schon Ende November über mein Vorhaben schriftlich informiert wurden, einen Bescheid bzgl. des von mir erwarteten und natürlich vorgelegten Hygienekonzeptes zu erhalten, stehen auf einmal zwei Herren der Kriminalpolizei (der Staatsschutz ist eine Abteilung davon) vor der Tür und ich werde mittels eines Schriftstückes, welches sich „Gefährderansprache“ nennt, darüber unterrichtet, dass nach Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Gera die Veranstaltung als Versammlung im Sinne des § 1 Abs. 1 Versammlungsgesetz angesehen wird.
Weiter heißt es darin: „Es bestehen Anhaltspunkte, dass der Zweck der Zusammenkunft nicht nur dem gemeinsamen Singen von Weihnachtsliedern dient, sondern als Kundgabe des Protests gegen die staatlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen zu verstehen ist. Einen Anhaltspunkt hierfür gibt die Bemerkung auf dem Flyer, dass zum Singen „ohne Maulkorb“ aufgerufen wird. Interessenten werden mithin ermuntert, ohne Mund-Nasen-Bedeckung zu erscheinen.
Gemäß § 14 Versammlungsgesetz sind Sie verpflichtet, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung anzumelden. Gemäß § 26 Versammlungsgesetz macht sich strafbar, wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ohne Anmeldung durchgeführt.
Sie werden hiermit aufgefordert, die Versammlung bei der zuständigen Behörde Landratsamt Greiz anzumelden.“
Hier versuchen die Vertreter des Systems aus einem Gottesdienst, der gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes als ungestörte Religionsausübung gewährleistet werden muss, eine politische Versammlung zu machen. Ein ganz böses perfides Ansinnen ist hier erkennbar.
Nun schrieb ich dem Landratsamt – und mein Anwalt ist ebenfalls eingeschaltet – unter der Überschrift „Gottesdienst am Sonntag“: Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits mehrfach – per mail, Postkarte, Einreichung des Hygienekonzeptes – habe ich dem Landratsamt die Durchführung eines Gottesdienstes mit Weihnachtsliedersingen und der Verkündigung der frohen Botschaft bekanntgegeben.
Dennoch waren eben zwei Vertreter des Staatsschutzes bei mir und übergaben mir die Aufforderung, mein Vorhaben als Versammlung bei Ihnen anzumelden, da ich mich ansonsten strafbar machen würde.
Hiermit also noch mal: Am Sonntag führen wir einen Gottesdienst ab 14 Uhr auf dem Markt in Ronneburg durch, in dem wir gemäß vorgelegtem Hygienekonzept zusammen christliche Weihnachtslieder singen, ich und ggf. ein anderer Glaubensbruder aus der Bibel vortragen und darüber predigen.
Es besteht keine politische Absicht und so möchte ich auch ohne Maulkorb – also frei – Gottes Wort, wie angekündigt, an dem Tag verkündigen. Ich bin seit den 90er Jahren als Evangelist des Missionswerkes DAS LEBENDIGE WORT aktiv – darüber wurde sogar schon in einem Geschichtsbuch berichtet.
Meiner Verpflichtung die Zusammenkunft anzuzeigen bin ich mehrfach nachgekommen, auch die Stadtverwaltung Ronneburg bekam die Informationen und zusätzlich sogar das Hygienekonzept.
Einen Gottesdienst als politische Veranstaltung einordnen zu wollen halte ich für verfehlt. Jeder kann an dem Tag sehen, dass mir an einem christlichen Weihnachtsgottesdienst gelegen ist, in dem durch Wort und Lied an die Menschwerdung Gottes in Jesus erinnert wird.
Vorsorglich komme ich hiermit – da ja schon wieder Drohungen durch Herrn Rosenkranz geäußert wurden – der Aufforderung nach und melde die Versammlung nochmals an, es ist ein Gottesdienst, der unter dem Schutz von Artikel 4 des Grundgesetzes steht und damit als ungestörte Religionsausübung zu gewährleisten ist.
Möge Gott Sie recht leiten und segnen!
In SEINEM Auftrag wirkend,
Ihr Evangelist Christian Bärthel
***
Betet bitte in diesen Stunden besonders für unser Anliegen eines friedvollen gesegneten Weihnachtsliedersingens und die Möglichkeit noch einmal das Evangelium freimütig zu predigen!
Am Ende der letzten Kundgebung in Zeulenroda – wo Klartext gesprochen wurde – seht und hört ihr auch meine Kurzpredigt. Mein inneres Empfinden war, dies könnten letztmalig dort eindringliche Abschluss- und Abschiedsworte sein, da die Welt in eine dunkle Zeit geht.
Dennoch stehen wir dem Bösen, dem Sohn des Verderbens – wie er in der Bibel genannt wird – noch im Wege. Wir sind wie Sand im Getriebe der satanischen Globalistenclique und bremsen damit die Herrschaft des Antichrist gemäß 2. Thessalonicher 2 noch aus. Lasst uns dieser Berufung Gottes als würdig erweisen und unseren Dienst bis zuletzt tun! Die Welt kann es in der ganzen Tiefe nicht verstehen, da ist nur ein gewisses Erahnen vorhanden, aber die Kinder Gottes haben Klarheit darüber in welcher Zeit wir angelangt sind und was als Nächstes geschehen wird.
In diesem Sinne, mit herzlichen Grüßen und Segenswünschen,
Euer Christian
Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.
Apostelgeschichte 5: 29
Gemeinsames Advents- und Christfestliedersingen
mit Verkündigung der frohen Botschaft
– ohne Maulkorb –
am Sonntag, 20.12.2020
14 Uhr auf dem Marktplatz
in Ronneburg/Thüringen
Jeder ist herzlich willkommen! Zieht euch warm an!
Kerzen und andere Leuchtmittel dürfen gern mitgebracht werden. Liedtexte sind vorhanden.
Die Zusammenkunft steht als Gottesdienst unter dem Schutz von Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes, wo es heißt „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Veranstalter: Missionswerk DAS LEBENDIGE WORT Ludwig-Jahn-Str. 5 07580 Ronneburg
Tel. 036602-34954 & 0174-8772773
donnerruf.wordpress.com – Mehr als nur Nachrichten!
Kanal bei Telegram: t.me/donnerruf_wordpress_com
Weihnachtsliedersingen
Ihr Kinderlein, kommet, o kommet doch all, zur Krippe her kommet in Bethlehems Stall und seht, was in dieser hochheiligen Nacht der Vater im Himmel für Freude uns macht.
O seht in der Krippe im nächtlichen Stall, seht hier bei des Lichtleins hellglänzendem Strahl in reinlichen Windeln das himmlische Kind, viel schöner und holder als Engel es sind.
Da liegt es, ihr Kinder auf Heu und auf Stroh; Maria und Joseph betrachten es froh; die redlichen Hirten knien betend davor; hoch oben schwebt jubelnd der Engelein Chor.
O beugt wie die Hirten anbetend die Knie, erhebet die Händlein und danket wie sie; stimmt freudig, ihr Kinder – wer wollt sich nicht freu‘n? – stimmt freudig zum Jubel der Engel mit ein.
***
Kommet, ihr Hirten, ihr Männer und Frau‘n, kommet, das liebliche Kindlein zu schau‘n; Christus, der Herr, ist heute geboren, den Gott zum Heiland euch hat erkoren. Fürchtet euch nicht!
Lasset uns sehen in Bethlehems Stall, was uns verheißen der himmlische Schall; was wir dort finden, lasset uns künden, lasset uns preisen in frommen Weisen. Halleluja!
Wahrlich, die Engel verkündigen heut Bethlehems Hirtenvolk gar große Freud: Nun soll es werden Friede auf Erden, den Menschen allen ein Wohlgefallen; Ehre sei Gott!
***
Es ist ein Ros entsprungen aus einer Wurzel zart, wie uns die Alten sungen; von Jesse kam die Art und hat ein Blümlein bracht mitten im kalten Winter wohl zu der halben Nacht.
Das Röslein, das ich meine, davon Jesaja sagt, hat uns gebracht alleine Marie, die reine Magd; aus Gottes ewgem Rat hat sie ein Kind geboren wohl zu der halben Nacht.
Das Blümelein so kleine, das duftet uns so süß, mit seinem hellen Scheine vertreibt‘s die Finsternis: Wahr‘ Mensch und wahrer Gott, hilft uns aus allem Leide, rettet von Sünd‘ und Tod.
***
O du fröhliche, o du selige, gnadenbringende Weihnachtszeit! Welt ging verloren, Christ ist geboren: Freue, freue dich, o Christenheit!
O du fröhliche, o du selige, gnadenbringende Weihnachtszeit! Christ ist erschienen, uns zu versühnen: Freue, freue dich, o Christenheit!
O du fröhliche, o du selige, gnadenbringende Weihnachtszeit! Himmlische Heere jauchzen dir Ehre: Freue, freue dich, o Christenheit!
***
Vom Himmel hoch da komm ich her, ich bring euch gute neue Mär, der guten Mär bring ich so viel, davon ich singn und sagen will.
Euch ist ein Kindlein heut geborn von einer Jungfrau auserkorn, ein Kindelein so zart und fein, das soll eur‘ Freud und Wonne sein.
Es ist der Herr Christ, unser Gott, der will euch führn aus aller Not, er will euer Heiland selber sein, von allen Sünden machen rein.
Er bringt euch alle Seligkeit, die Gott der Vater hat bereit´, daß ihr mit uns im Himmelreich sollt leben nun und ewiglich.
***
Engel auf den Feldern singen, stimmen an ein himmlisch Lied und im Widerhall erklingen auch die Berge jauchzend mit. Gloria in excelsis deo! Gloria in excelsis deo!
Sagt mir, Hirten, wem die Freude, wem das Lied der Engel gilt. Kommt ein König, dass die Weite so von Jubel ist erfüllt? Gloria in excelsis deo! Gloria in excelsis deo!
Christ, der Retter, stieg hernieder, der sein Volk von Schuld befreit. Und der Engel Dankeslieder künden an die Gnadenzeit. Gloria in excelsis deo! Gloria in excelsis deo!
***
Gloria in excelsis deo! = Ehre sei Gott in der Höhe!
***
Macht hoch die Tür die Tor macht weit! Es kommt der Herr der Herrlichkeit, ein König aller Königreich‘, ein Heiland aller Welt zugleich, der Heil und Leben mit sich bringt. Derhalben jauchzt, mit Freuden singt: Gelobet sei mein Gott, mein Schöpfer reich von Rat.
Er ist gerecht, ein Helfer wert, Sanftmütigkeit ist sein Gefährt, sein Königskron‘ ist Heiligkeit, sein Zepter ist Barmherzigkeit; all unsre Not zum End er bringt, derhalben jauchzt, mit Freuden singt: Gelobet sei mein Gott, mein Heiland groß von Tat.
O wohl dem Land, o wohl der Stadt, so diesen König bei sich hat. Wohl allen Herzen insgemein, da dieser König ziehet ein. Er ist die rechte Freudensonn, bringt mit sich lauter Freud und Wonn. Gelobet sei mein Gott, mein Tröster früh und spat.
***
Lobt Gott, ihr Christen alle gleich, in seinem höchsten Thron, der heut schließt auf sein Himmelreich und schenkt uns seinen Sohn, und schenkt uns seinen Sohn.
Er kommt aus seines Vaters Schoß und wird ein Kindlein klein, er liegt dort elend, nackt und bloß in einem Krippelein, in einem Krippelein.
Er äußert sich all seiner Gwalt, wird niedrig und gering und nimmt an sich eins Knechts Gestalt, der Schöpfer aller Ding, der Schöpfer aller Ding.
***
Ich steh an deiner Krippe hier, o Jesu, du mein Leben; ich komme, bring und schenke dir, was du mir hast gegeben. Nimm hin, es ist mein Geist und Sinn, Herz, Seel und Mut, nimm alles hin und laß dir‘s wohlgefallen.
Da ich noch nicht geboren war, da bist du mir geboren und hast mich dir zu eigen gar, eh ich dich kannt‘, erkoren. Eh ich durch deine Hand gemacht, da hast du schon bei Dir bedacht, wie du mein wolltest werden.
Ich lag in tiefster Todesnacht, du warest meine Sonne, die Sonne, die mir zugebracht Licht, Leben, Freud und Wonne. O Sonne, die das werte Licht des Glaubens in mir zugericht‘, wie schön sind deine Strahlen!
***
Tochter Zion, freue dich, jauchze laut, Jerusalem! Sieh, dein König kommt zu dir; ja er kommt, der Friedefürst. Tochter Zion, freue dich, jauchze laut, Jerusalem!
Hosianna, Davids Sohn, sei gesegnet deinem Volk! Gründe nun dein ewig Reich, Hosianna in der Höh! Hosianna, Davids Sohn, sei gesegnet deinem Volk!
Hosianna, Davids Sohn, sei gegrüßet, König mild! Ewig steht dein Friedensthron, du des ewgen Vaters Kind! Hosianna, Davids Sohn, sei gegrüßet, König mild!
***
Herbei, o ihr Gläubigen, fröhlich triumphierend, o kommet, o kommet nach Bethlehem! Sehet das Kindlein, uns zum Heil geboren! O lasset uns anbeten, o lasset uns anbeten, o lasset uns anbeten den König!
Du König der Ehren, du Herrscher der Heerscharen, du ruhst in der Krippen im Erdental, Gott, wahrer Gott, von Ewigkeit geboren! O lasset uns anbeten, o lasset uns anbeten, o lasset uns anbeten den König!
Kommt, singet dem Herren, o singt ihr Engelchöre! Frohlocket, frohlocket, ihr Seligen! Ehre sei Gott im Himmel und auf Erden! O lasset uns anbeten, o lasset uns anbeten, o lasset uns anbeten den König!
Dir, der du bist als Mensch für uns geboren, Herr Jesus, sei Ehre und Preis und Ruhm, dir, fleischgewordnes Wort des ewgen Vaters! O lasset uns anbeten, o lasset uns anbeten, o lasset uns anbeten den König!
***
Stille Nacht, heilige Nacht! Alles schläft, einsam wacht nur das traute, hochheilige Paar. Holder Knabe im lockigen Haar, schlaf in himmlischer Ruh, schlaf in himmlischer Ruh!
Stille Nacht, heilige Nacht! Hirten erst kundgemacht. Durch der Engel Halleluja, tönt es laut von fern und nah: Christ, der Retter, ist da! Christ, der Retter, ist da!
Stille Nacht, heilige Nacht! Gottes Sohn, o wie lacht Lieb aus deinem göttlichen Mund, da uns schlägt die rettende Stund, Christ, in deiner Geburt, Christ, in deiner Geburt.
Im Christenland ist´s Tradition
das Weihnachtsfest, wir wissen schon.
Doch Islamist und Christenheit
die passen nicht in unsrer Zeit,
denn Mohammed und Bibel
die sind nicht kompatibel.
Man muss zuerst vor allen Dingen
verschiedene Kulturen zusammenbringen.
Ist die Botschaft auch versteckt,
merkt man doch was sie bezweckt.
Das erfuhr auch neuerlich dann
unser lieber Weihnachtsmann.
Der hat erbeten, weil er es kaum schafft,
eine verlässliche Arbeitskraft.
So hielt man denn für ihn bereit
ein allerliebstes Moslemweib.
Die war verhüllt nach altem Brauch
von ihrem Kopf bis unterm Bauch,
so konnt der Weihnachtsmann nicht sehn
die Muselmina wunderschön.
Das stört ihn aber weiter nicht,
wenn sie nur Deutsch verständlich spricht.
Doch das eine sagt sie gleich:
„Ich esse hier kein Schweinefleisch,
denn, mein Alter, merke Dir,
es ist ein unreines Getier.“
Die Arbeit nun kam nicht voran,
die Zeit indessen die verrann.
Und diese war ihr aufgetragen
nur bis zu den Weihnachtsfeiertagen.
Der Weihnachtsmann nun deutlich spricht:
„Fatima, so geht das nicht,
ständig bist Du nur am beten
und beim Barte des Propheten
geht das Weihnachtsfest noch flöten.
Lass das Beten jetzt mal sein,
so kommen wir nicht überein.
Das Päckchen packen kann mal ruhn,
es gibt auch anderes zu tun,
geh mal in den Stall geschwind,
wo die beiden Hirsche sind,
die musst Du an jedem Morgen
mit den anderen versorgen.“
Fatima, die eilet prompt,
dass sie in die Stallung kommt.
Aber dort hat sie Probleme,
denn sie kennt ja nur Kamele,
die, das weiß doch jedes Kind,
gänzlich ohne Hörner sind.
Das ist befremdlich obendrein,
die Pflege ließ sie lieber sein.
So war nun unsre Muselmaus
höchst unnütz hier in diesem Haus
und nicht einmal nach hundert Stunden
da war sie heimlich dann verschwunden.
Der Weihnachtsmann, der hat verstanden,
der gute Wille war vorhanden.
Doch Multi-kulti wird wohl scheitern
weil die Moslems ihn verweigern.
Denn – von Alters her hat sich gepaart
ein jedes Tier nach seiner Art.
So ist´s den Menschen vorgesehn
und keiner sollte daran drehn.
Für alle sei´s noch mal gesagt,
wenn Unverständnis danach fragt:
Mohammed und Bibel
werden niemals kompatibel!
Wolfgang Wöllner, Ronneburg
Ihr Lieben,
anbei zwei Textvorlagen zur Nutzung durch Betroffene in Thüringen. Gern könnt ihr beide Texte auf ein A4-Blatt (Vorder- und Rückseite) drucken und entsprechend zum Vorzeigen bei euch führen:
Die Eigenbekundung wäre dabei noch entsprechend auszufüllen und zu unterschreiben. In anderen Bundesländern gibt es analog zu der in Thüringen geltenden Verordnung ebenfalls Regelungen die vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreien. Wer da entsprechend die Textvorlagen anpassen möchte, kann dazu die Word-Dokumente hier herunterladen: https://donnerruf.wordpress.com/druckvorlagen/
Als Muster für das Blatt mit den unter vier Punkten genannten Gründen zum Nichttragen einer Maske hab ich die Druckvorlage der Querdenker Stuttgart verwendet. Vielen Dank für die Bereitstellung!
Habt Mut, zeigt ebenfalls Gesicht und nutzt bei Bedarf die Druckvorlagen!
In diesem Sinne, mit herzlichen Grüßen aus Ronneburg/ Thüringen, Euer Christian
Im Donnerruf-Kanal bei Telegram bleibt ihr auch immer auf dem Laufenden:
https://t.me/donnerruf_wordpress_com
Hier zunächst meine vier Beweisanträge, wovon die ersten drei zur Verhandlung am Landgericht Bielefeld am 21.09.2020 gestellt wurden und der vierte am 05.10.2020:
I. Beweisantrag
Zum Beweis der Tatsache, dass bundesdeutsche Politiker und die allgemein zugängliche Presse im Zusammenhang mit den Geschehnissen in Auschwitz unter der nationalsozialistischen Herrschaft von „Mythos“ sprechen, wird beantragt, gekennzeichnete Abschnitte aus folgenden Publikationen zu verlesen und die Gesamtbeiträge dem Gericht zu übergeben:
– Artikel „Eine Nation auf der Suche“ aus dem Spiegel Ausgabe 4/2005
– Artikel „Auschwitz – Müssen wir uns heute noch schuldig fühlen?“ aus dem Stern vom 27.01.2005
– Artikel „Grass und die Folgen“ aus der Jungen Freiheit vom 21.04.2012
– Artikel „Sarrazin entzaubert Mythos“ aus der Preußischen Allgemeinen Zeitung vom 23.05.2012
– Artikel „Nationale Mythen“ aus der Zeitschrift Neue Ordnung Ausgabe II/2016
Die entsprechenden Passagen, in denen Auschwitz als Gründungsmythos der Bundesrepublik bezeichnet wird, wurden von mir markiert.
Das Gericht wird dadurch zur Überzeugung gelangen, dass ich in meiner Rede lediglich die gleiche Wortwahl verwendete, wie zuvor über den damaligen Bundesaußenminister Joschka Fischer und den ehemaligen Bundespräsidenten Horst Köhler berichtet wurde.
Mithin bin ich also für die Verwendung des Begriffes „Mythos“ freizusprechen. Andernfalls müssten Joschka Fischer, Horst Köhler, die Redakteure von Spiegel, Stern etc. auf die Anklagebank gebracht werden.
Mit der Verwendung der Begrifflichkeit „Mythos“ wird jedoch überhaupt nicht in Frage gestellt, was in Auschwitz geschah, weder durch die benannten Beiträge, noch durch meine Rede.
Im letztgenannten Artikel werden sogar positiv besetzte Mythen als sinnstiftende Ereignisse – also Ausdruck realen Geschehens – ausdrücklich als identitätsstiftende Grundlage nahegelegt.
II. Beweisantrag
Zum Beweis der Tatsache, dass man im Zusammenhang mit „6 Millionen jüdischen Opfern des Holocaust“ theologisch von einem erschaffenen Ersatzopfer an Stelle des einmaligen und einzigartigen Opfers Jesu Christi sprechen kann, wird beantragt, die Schrift „Das vollkommene Opfer“ sowie die Seiten 54 bis 59 aus dem Werk „Das 6-Millionen Opfer-Buch“ zu verlesen und dem Gericht zu übergeben.
Im letztgenannten Werk werden Veröffentlichungen wiedergegeben, die bereits Jahre und teils Jahrzehnte vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten von 6 Millionen jüdischen Opfern sprechen. In dem Artikel aus „THE AMERICAN HEBREW“ vom 31.Oktober 1919 wird sogar der biblische Begriff „Holocaust“ verwendet.
Ebenso wird beantragt, dass sich das Gericht das gesamte Werk „Das 6-Millionen Opfer-Buch“ – um weitere Erkenntnisse zur Entscheidungsfindung in der Sache gewinnen zu können – kopiert. Dafür stelle ich das Buch gern zur Verfügung.
Das Gericht wird dadurch zur Erkenntnis kommen, dass meine Einschätzung der Wahl eines anderen Opfers – das des eigenen Volkes anstelle des Opfers Jesu – durchaus in jüdischen Kreisen vertreten wird, es sich bei meiner Einordnung während meiner Rede nicht um die Infragestellung der Geschehnisse in Konzentrationslagern handelte, sondern um eine theologische Einordnung – eben als Schaffung eines Ersatzopfers – da man ja den HERRN JESUS CHRISTUS für sich verwarf – welches tatsächlich die Gesetzgeber zur Verschärfung des § 130 StGB inspirierte.
In diesem Paragrafen finden sich auch nicht die Millionen Opfer von Stalin, des kommunistischen China, der Roten Khmer in Kambodscha, die hingemordeten Indianer, die Opfer der Alliierten in den Weltkriegen, die Opfer von Inquisition und Glaubenskämpfen, die Millionen im Mutterleib ermordeten Kinder etc. – dort geht es im Abschnitt 3 ausschließlich um Opfer einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung. Da haben sie es also festgemacht.
Statt gemäß Hebräer 9: 28 bis 10: 14 das einmalige Opfer Jesu Christi für sich in Anspruch zu nehmen, wurde die in dem Zusammenhang stehende Singularität – also Einmaligkeit – in Geschehnissen des 20. Jahrhunderts festgemacht.
Diese Feststellung der Schaffung bzw. Wahl eines anderen Mythos – es geht um den Opfermythos – kann unmöglich unter Strafe gestellt werden, wenn noch Artikel 4 des Grundgesetzes gilt. Da heißt es: „(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Ohne Zweifel handelt es sich bei den angefochtenen Passagen meiner Rede in Bielefeld um einen Teil meines unverletzlichen religiösen Bekenntnisses. Von daher wird das Gericht nach gründlicher Betrachtung der Ausführungen zur Erkenntnis kommen, dass ich dafür selbstverständlich nicht verurteilt werden kann und natürlich freizusprechen bin.
—> Um das Dokument zu öffnen bitte hier klicken:
III. Beweisantrag
Zum Beweis der Tatsache, dass der Mythos – von dem ich in meiner angeklagten Rede als Ersatzopferlehre für das verworfene Opfer Jesu am Kreuz auf Golgatha sprach – von jüdischen Kreisen bereits viele Jahre vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten bestand, wird beantragt, meine weitere Rede in Bielefeld vom 09.11.2019 zu verlesen und dem Gericht zu übergeben. Darin sind auch die Quellenangaben als Beleg für entscheidungsrelevante Zitate aufgeführt, als weitere Quellen verweise ich auf die Zitate aus dem Werk „Das 6-Millionen Opfer-Buch“ und die entsprechenden Aussagen aus der Schrift „Das vollkommene Opfer“.
Das Gericht wird dadurch zur Erkenntnis gelangen, dass ich mit der Verwendung des Begriffes „Mythos“ gar keine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlungen angesprochen, diese mithin auch weder geleugnet noch verharmlost haben kann.
Fernerhin wird das Gericht aus meiner ein Jahr nach der zuerst gehaltenen Rede vor etwa deckungsgleichem Publikum erkennen, dass ich durch die zweite Rede ausdrücklich die religiöse Einordnung nochmals vertiefte, um jeglicher Fehlinterpretationsmöglichkeit – wie sie durch die Staatsanwaltschaft vorgenommen wurde – entgegenzuwirken. Man kann sagen, damit wurde die Sache durch Richtigstellung von möglichen Missverständnissen endgültig klargestellt.
Es ging mir immer um die Einordnung der jüdischen Ersatzopfertheologie in der Gegenüberstellung zum vollkommenen Erlösungswerk des HERRN JESUS CHRISTUS, niemals um die Vorgänge in Konzentrationslagern in nationalsozialistischer Zeit. Diese Erkenntnis wird das Gericht bei gründlicher Prüfung meiner Reden erkennen und mich natürlich freisprechen.
Wie wichtig gewissen Kreisen jedoch die Ersatzopfertheologie ist und über welche Lobby sie verfügen, zeigt sich in der Verschärfung des § 130 StGB. Wohl keine andere Opfergruppe in der ganzen Welt hat es fertig gebracht, dass Strafgesetze deswegen verändert wurden.
Sollte das Gericht mich entgegen der im Grundgesetz garantierten Unverletzlichkeit des religiösen Bekenntnisses dennoch verurteilen, ordne ich das Gericht als verfassungsfeindliche Organisation ein – was dann ein Fall für das Amt für Verfassungsschutz wäre.
Jedoch gehe ich davon aus, dass das Gericht durch Würdigung der Sachbeweise zu dem Entschluss gelangt mich freizusprechen.
—> Um das Dokument zu öffnen bitte hier klicken:
Rede zur Demo am 09.11.2019 in Bielefeld
IV. Beweisantrag
Zum Beweis der Tatsachen, dass
1. Ein Großteil der Juden das Opfer Jesu Christi für ihre Erlösung nicht in Anspruch genommen hat.
2. Sie von einem anderen Opfer ausgehen.
3. Sich in jüdischen Kreisen der Gedanke entwickelte, in ihrem eigenen Volk dieses Opfer zu sehen, was der Logik nach bei einer Nichtinanspruchnahme des Opfers Jesu bereits aus den Worten in Johannes 11: 49 bis 53 abgeleitet werden kann, wo es heißt: „Einer aber von ihnen, Kaiphas, der jenes Jahr Hoherpriester war, sprach zu ihnen: Ihr wisst nichts und überlegt auch nicht, dass es euch nützlich ist, dass ein Mensch für das Volk sterbe und nicht die ganze Nation umkomme. Dies aber sagte er nicht aus sich selbst, sondern da er jenes Jahr Hoherpriester war, weissagte er, dass Jesus für die Nation sterben sollte; und nicht für die Nation allein, sondern dass er auch die zerstreuten Kinder Gottes in eins versammelte. Von jenem Tag an ratschlagten sie nun, um ihn zu töten.“
4. Der Mythos von der Notwendigkeit des Opfers des eigenen Volkes zur Erlösung und als Voraussetzung der nachherigen Wiederherstellung Israels schon viel älter ist als die Zeit der Herrschaft der Nationalsozialisten seit 1933.
5. Es im jüdischen Interesse lag, dass der § 130 Strafgesetzbuch dahingehend verschärft wurde, indem bestraft wird „wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu störe, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“
wird beantragt, den Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland,
Herrn Dr. Josef Schuster, zu hören und zu den Ausführungen zu befragen.
Die Adresse ist: Leo-Baeck-Haus, Tucholskystr. 9, 10117 Berlin
Postanschrift: Postfach 04 02 07, 10061 Berlin – Tel.: 030 28 44 56 – 0 Fax: 030 28 44 56 – 13
Das Gericht wird dadurch zur Überzeugung gelangen, dass die angeklagten Aussagen schlicht wahre Tatsachenbehauptungen sind, also Juden Christus verworfen haben, ihn kreuzigen ließen, sein Opfer für sich nicht in Anspruch nahmen, einen anderen Mythos schufen, der in ihrem eigenen Volk das Opfer sieht und dies auch – also neben vielen anderen teils über hundert Jahre alten Überlieferungen – seinen Niederschlag in § 130 Strafgesetzbuch findet.
Ebenso wird das Gericht zur Überzeugung gelangen, dass sich meine angeklagten Aussagen aus Darlegungen der Bibel ableiten lassen und darin auch das religiöse Denken von Juden wiedergegeben wird. Auch der religiös bedingte Mythos dahingehend, dass nach jüdischem Denken – wenn man das stellvertretende Sterben des Einen für seine Erlösung nicht in Anspruch nimmt – eine ganze Nation umkommen müsse, lässt sich als Rückschluss aus der Bibel entnehmen.
Das Gericht wird erkennen, dass ich den Begriff „Mythos“ für eine religiös bedingte Ersatzopferlehre wählte. Als Christ wünsche ich mir natürlich, dass die Juden und alle Menschen das Opfer Jesu für ihre Erlösung annehmen. Darin sollte jedoch jeder eine freie Wahl haben.
Zudem wird das Gericht erkennen, dass ich schon allein deswegen freizusprechen bin, da ich gar nicht über Ereignisse der Zeit des Nationalsozialismus sprach.
***
Die digital vorhandenen jeweils benannten Anlagen sind mit angehängt, den Rest hab ich auf Papier. Wer gründlich recherchiert wird zumindest einige der Beiträge im Internet finden.
Erstaunlich und für meinen Anwalt auch völlig neu war, dass das Gericht die meisten Beschlüsse der Verhandlung vom 21.09. aufgehoben und zwischenzeitlich neu gefasst hat.
Die Frage ist hier und dies ist sicher auch für die Revision wichtig, wie es dazu kam, wer da möglicherweise Einfluss genommen hat bzw. dabei zusätzlich mitgewirkt hat.
Zu den oben mit I. und III. gekennzeichneten Beweisanträgen hat die Richterin Frau Dr. Börger-Fischer die zur Verlesung vorgesehenen Texte dann doch vorgelesen – ohne die Tatsachen jedoch bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen – die zur Verlesung vorgesehenen Texte aus meinem II. Beweisantrag hat sie nicht vorgetragen und auch mein IV. Beweisantrag wurde zurückgewiesen.
Von den schriftlichen Beweisanträgen meines Anwaltes – hier nicht veröffentlicht – wurden auch zwei umgesetzt: Die Begriffsdefinition des Duden zu „Mythos“ wurde verlesen und der Versammlungsleiter der Demos in Bielefeld gehört, der erklärte, dass meine Rede als religiöse Ausführungen von Teilnehmern verstanden wurde und keiner ihm sagte, eine Leugnung von Ereignissen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus wahrgenommen zu haben. Über diese Zeit sprach ich ja auch überhaupt nicht.
Der Staatsanwalt kam nur auf die Idee, dass ich den § 130 StGB erfüllt habe, da ich den Paragrafen im Zusammenhang mit der Ersatzopferlehre erwähnte. Ich führte ja aus, dass sich diese auch darin findet. Wichtig ist hier das „auch“ – was in der Anklage vergessen wurde – und womit ich zum Ausdruck brachte, dass sich der Gedanke eben auch schon anderweitig zeigte.
Auffällig am zweiten Verhandlungstag war auch, dass mich die Richterin ausführlich zu meiner politischen Vergangenheit befragte. Eigentlich geschieht die Befragung zum Werdegang eines Angeklagten noch vor der Beweisaufnahme, was auch am ersten Prozesstag der Fall war. Wer hat sie nun zwischenzeitlich darauf gebracht explizit nach politischen Dingen zu fragen?
Für mich sieht das alles nach Einflussnahme auf das Gericht aus – Aufhebung von Beschlüssen, Nachhaken bzgl. politischer Einordnung, Nichtbeachtung von Beweistatsachen etc. – hier liegt nach meiner Einschätzung ein starker Druck zur Rechtsbeugung vor.
Eine einflussreiche Lobbygruppe möchte nicht, dass ich freigesprochen werde und gewisse Geschichtsbilder durch die Würdigung vorgelegter Fakten ins Wanken geraten könnten. Damit aber hat sich der sogenannte Rechtsstaat auch hier wieder verabschiedet. Hoffen wir, dass es noch gesetzestreue unbeeinflussbare Richter am zuständigen Oberlandesgericht gibt.
Die 60 Tagessätze – wie bereits vom Amtsgericht verhängt – werden auf jeden Fall nicht akzeptiert und somit geht das Verfahren weiter. Zu Ausführungen in meinem Schlusswort hab ich etwas im Donnerruf-Kanal bei Telegram gesagt und Fotos der Zitate veröffentlicht.
Betet bitte auch weiter für mich und den Dienst! Mit herzlichen Grüßen und Segenswünschen, Euer Evangelist Christian Bärthel aus Ronneburg/Th.
Nutzung von Telegram
Ihr Lieben,
einige Leser meines Blogs haben festgestellt, dass seit Anfang August kein neuer Beitrag mehr auf der Seite erschienen ist. Dies liegt daran, dass ich Mitte Juli einen Telegram-Kanal startete und dort nahezu täglich etwa zehn Beiträge (mal mehr oder weniger) veröffentliche. Derzeit hat der Kanal 161 Abonnenten und im angekoppelten Gesprächsraum – der rege genutzt wird – sind 39 Mitglieder aktiv. Darüber hinaus bin ich selbst noch in einer Reihe Gruppen auf Telegram tätig.
Natürlich wird es meinen Blog auch weiterhin geben, vor allem für längere Textbeiträge, da sich mit einer echten Tastatur einfach viel besser schreiben lässt als mittels Berührfelder auf dieser Art Smartphone. Der Vorteil von Telegram ist – vergleichbar mit WhatsApp – dass man schnell mal Artikel, Bilder und Videos teilen kann und auch Sprachnachrichten möglich sind. Es ist einfach ein ziemlich rasches Arbeiten gegeben und eine unmittelbarere Kommunikation.
Wer also ein internetfähiges Mobiltelefon hat oder auch einen PC, der dafür geeignet ist – glaube ab Windows 8 könnte es funktionieren – kann sich Telegram kostenlos runterladen und tritt entweder meinem Kanal direkt über folgenden Link bei: t.me/donnerruf_wordpress_com oder kann mich über die Mobilnummer 0049-174-8772773 mittels Telegram kontaktieren, um dann von mir zugefügt zu werden. Beachtet bitte, dass dies oftmals nur funktioniert, wenn ich bei demjenigen Nutzer im Telefonbuch gespeichert bin und die Möglichkeit des Hinzugefügtwerdens nicht ausgeschlossen wurde. Einige Kontakte konnte ich bisher also schon nicht aufnehmen, da die entsprechende Freischaltung bei den Nutzern nicht gegeben war. Über den Verweis oben gelangt man auch zur generellen Möglichkeit den Messenger runterzuladen. Es lohnt sich wirklich diese russische Technik zu nutzen und wie ich sehe wechseln immer mehr Leute dorthin.
Verhandlung in Bielefeld
Erinnert sei hier nochmals an meine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bielefeld am Montag, den 21.09.2020 ab 11:30 Uhr, Sitzungssaal 31 (0.318), Niederwall 71, 33602 Bielefeld gegen das Schandurteil des dortigen Amtsgerichtes. Worum es geht, seht ihr in älteren Beiträgen dazu auf meiner Seite https://donnerruf.wordpress.com – dort sind auch meine im letzten Jahr gestellten Beweisanträge des ersten Rechtszuges zu finden. Wir fahren hier gegen 6 Uhr morgens in Ronneburg los. Zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften bitte ich darum sich mit mir in Verbindung zu setzen – die Fahrtkosten für einen PKW bekam ich bereits von der Landesjustizkasse überwiesen. Mein Anwalt ist diesmal auch mit dabei. Die Christen unter euch mögen bitte für einen guten Ausgang in der Sache beten, es geht ja auch um die Verteidigung des Glaubens an das eine und einmalige vollkommene Opfer des HERRN JESUS CHRISTUS, welches nicht durch einen um andere Opfer geschaffenen Mythos ersetzt werden sollte! Dass überhaupt Auseinandersetzungen zu religiös bedingten Opferlehren vor Gericht landen verstößt zwar gegen das Grundgesetz – aber hier herrscht eben noch das BRD-System, da wundert einem fast nichts mehr.
Biblische Taufe in Ronneburg
Auch heute hat sich wieder ein Bruder aufgrund seines Glaubens gemäß dem Wort Gottes von mir im Raitzhainer Teich – ein schöner kleiner See der zu unserer Stadt gehört – auf den Namen des HERRN JESUS CHRISTUS taufen lassen. Möge Gott seinen weiteren Weg in der Nachfolge Jesu segnen und durch ihn viele Früchte des Heiligen Geistes hervorbringen!
Hier eine Aufnahme der Taufe:
Videobeschreibung: Die Fragen vor der Taufe an diejenigen, welche den HERRN JESUS CHRISTUS in ihr Herz aufgenommen und IHM ihr Leben übergeben haben: Glaubst Du, dass der HERR JESUS CHRISTUS auch für Dich in die Welt kam? Auch für Dich und Deine Sünden am Kreuz gestorben ist? Dass ER auferstanden ist von den Toten und den Tod besiegt hat? Und an SEINE Wiederkunft? Wenn alle Fragen mit JA beantwortet werden tauche ich denjenigen vollständig im Wasser auf den Namen des HERRN JESUS CHRISTUS unter. Danach lege ich – ebenfalls gemäß der Schrift – die Hände auf zum Empfang des Heiligen Geistes. Lest selbst dazu am besten die gesamte Apostelgeschichte! Gott segne Euch! Wer sich ebenfalls taufen lassen möchte, kann gern über Festnetz: 036602-34954 oder Mobiltelefon: 0174-8772773 Kontakt zu mir aufnehmen. WhatsApp und Telegram sind vorhanden.
Mit herzlichen Grüßen und Segenswünschen, Euer Evangelist Christian Bärthel
Mit herzlichen Grüßen und Segenswünschen, Euer Evangelist Christian Bärthel
